Hier einige Info´s zur neuen Klasse B196
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2019 die Möglichkeit geschaffen, dass Pkw-Fahrer zukünftig auch Kleinkrafträder, sog. 125er fahren dürfen.
Die Vorraussetzung dafür sind:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre
- Fahrerschulung:
- 4 x 90 Minuten Theorie
- 5 x 90 Minuten Praxis
- Führerschein ist NUR IN DEUTSCHLAND GÜLTIG